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                                             AUßERGERICHTLICHES VERFAHREN

 

Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens werden zunächst sämtliche notwendigen Schritte unternommen, um die Forderung unter Vermeidung von gerichtlichen Maßnahmen und damit zusätzlichen Kosten zu realisieren.

Hierbei vertreten wir die interessen unserer Mandanten, indem wir zwischen den Parteien vermitteln und eine Lösung suchen, die eine möglichst kurzfristige Tilgung der Schuldenlast zum Ziel hat.

Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind:

  • Bonitätsprüfung
  • Briefinkasso
  • Telefoninkasso
  • Absprache von Vergleichen
  • Vereinbarung von Ratenzahlungen und Kontrolle deren Einhaltung.

Das Telefoninkasso setzt dort an, wo die schriftliche Ansprache erfolglos blieb. Durch psychologisch geschulte Schuldneransprache wird der Hintergrund der Zahlungsverzugs ermittelt und dem Schuldner Wege aufgezeigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und eine kostenintensive Vollstreckung vermeiden kann.

Diese direkte Ansprache erhöht in den meisten Fällen die Zahlungsbereitschaft des Schuldners und führt so unmittelbar zur Begleichung der offenen Forderung.

 

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