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                                                           GERICHTLICHES VERFAHREN

 

Leistet der Schuldner innerhalb der von uns gesetzten Fristen keine Zahlung und äußert sich nicht zu dem Anspruch, bereiten wir das gerichtliche Mahnverfahren vor, sofern dies nach den im vorgerichtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen angebracht und von unserem Mandanten gewünscht wird.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozeßordnung in den §§ 688 bis 703d geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert zu seinem Geld oder zumindest zu einem Vollstreckungstitel zu kommen. Es besteht im Wesentlichen aus den Anträgen auf Erlaß des Mahnbescheides und auf Erlaß des Vollstreckungsbescheides.

Legt der Schuldner (der Antragsgegner) gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so erhält unser Mandant hierüber Nachricht mit der Bitte zu erklären, ob der Rechtsstreit durchgeführt werden soll.

Eine enge Zusammenarbeit mit kooperierenden Vertragsanwälten sorgt für eine leistungsstarke Struktur und damit erfolgreiche Prozessergebnisse.

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