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                                                                                VOLLSTRECKUNG

 

Hat unser Mandant erfolgreich einen Titel über die Forderung erwirkt, werden von uns sämtliche notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören im Wesentlichen:

a) die Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, damit verbunden ist auch der Auftrag an den Gerichtsvollzieher, Forderungen des Schuldners zu ermitteln;

b) die Pfändung von Forderungen und forderungsähnlichen Rechten, wie Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Werklohnforderungen eines Selbständigen, Mieten, etc.;

c) die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Grundstückszwangsversteigerung und -zwangsverwaltung);

d) das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;

e) Beantragung und Anmeldung zum Insolvenzverfahren .

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