Hat unser Mandant erfolgreich einen Titel über die Forderung erwirkt, werden von uns sämtliche notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören im Wesentlichen:
a) die Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, damit verbunden ist auch der Auftrag an den Gerichtsvollzieher, Forderungen des Schuldners zu ermitteln;
b) die Pfändung von Forderungen und forderungsähnlichen Rechten, wie Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Werklohnforderungen eines Selbständigen, Mieten, etc.;
c) die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Grundstückszwangsversteigerung und -zwangsverwaltung);
d) das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;
e) Beantragung und Anmeldung zum Insolvenzverfahren .